Bundesministerium
Fach- und Rechtsaufsicht durch das BMIH. Der Minister trägt die politische Verantwortung.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt und wertet Informationen über Bestrebungen aus, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes richten. Es hat keine Polizeibefugnisse und steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Inneres und Heimat.
Der gesetzliche Auftrag ist klar: Gefahren erkennen, bevor sie zu Taten werden. Mit dem VSNOG werden die Schwerpunkte erstmals im Gesetz festgeschrieben und an der tatsächlichen Gefährdungslage ausgerichtet.
Fach- und Rechtsaufsicht durch das BMIH. Der Minister trägt die politische Verantwortung.
Zwei Präsidenten und zwei Vizepräsidenten führen das Amt im Rahmen der Gesetze und rechtmäßiger Weisungen.
Terrorabwehr, Spionage- und Sabotageabwehr, Cyberabwehr, Extremismus sowie Recht und Verwaltung.
Der Neustart im Bundesamt beginnt beim Personal. Beide Entscheidungen hat Bundesminister Dr. Niels Fiedel am 06. November 2026 getroffen.
Sämtliche Ermittler des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind entlassen. Die Ermittlungsarbeit wird unter der neuen Amtsleitung von Grund auf neu aufgebaut und auf die gesetzlichen Schwerpunkte ausgerichtet.
Die bisherige Amtsleitung ist abgelöst. Die neue Leitung übernimmt das Bundesamt mit sofortiger Wirkung.
Alle vier Mitglieder der Amtsleitung sind parteilos.

Wählt künftig die Amtsspitze und erhält jedes Jahr eine Leistungsbilanz.
Volle Akteneinsicht und Minderheitenrechte ab einem Drittel der Mitglieder.
Ordnet die Beobachtung von Parteien und Abgeordneten an. Ohne Gericht keine Beobachtung.
Fach- und Rechtsaufsicht, schriftliche Weisungen mit Meldung an das Gremium.